Verkaufs- und Lieferbedingungen
Die Verkaufs- und Lieferbedingungen der Dansk Wilton A/S gelten für alle Aufträge, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Produktinformation
Alle Angaben in Katalogen, Broschüren, Produktinformationen und ähnlichen Unterlagen sind ungefähre Angaben und nur in dem Umfang verbindlich, in dem der Auftrag diese Angaben wiedergibt.
Alle Zeichnungen und anderen technischen Unterlagen bezüglich eines Projekts, die der einen Partei vor oder nach Abschluss des Auftrags durch die andere Partei überlassen werden, gehören der Partei, die sie ausgehändigt hat. Erhaltene Zeichnungen, andere technische Unterlagen oder technische Informationen dürfen ohne die Zustimmung der anderen Partei nicht für andere Zwecke verwendet werden als zu den Zwecken, zu denen sie überlassen wurden. Ohne Zustimmung der anderen Partei dürfen die genannten Unterlagen nicht kopiert, reproduziert, an Dritte übergeben oder auf andere Weise Dritten zur Kenntnis gebracht werden.
Angebote
Alle schriftlichen Angebote gelten bezüglich der Preise für 30 Tage ab der Abgabe. Die aufgeführten Lieferzeiten sind Richtwerte.
Menge und Maße
Die Grundlage für die Inrechnung-stellung des Auftrags ist die Auftrags-bestätigung der Dansk Wilton A/S. Die Preise und die berechnete Bruttomenge des Teppichs sind die Grundlage für die Abrechnung. Die Dansk Wilton A/S ist berechtigt, auf Rechnung des Kunden eine Mehrlieferung der Teppichware um bis zu 5 % vorzunehmen.
Auftragsannahme
Die Annahme jedes Auftrags erfolgt un-ter dem Vorbehalt von höherer Gewalt und ausbleibenden Zulieferungen. Eine Lieferung ist erst endgültig vereinbart, wenn die Dansk Wilton A/S den Auftrag schriftlich bestätigt hat.
Lieferbedingungen
Wenn nichts anderes aus der Auftragsbestätigung hervorgeht, werden alle Waren in Übereinstimmung mit der Ex Works-Klausel der ICC Incoterms 2010 geliefert.
Lieferzeit, Verspätung
Die Lieferzeit wird von der Dansk Wilton A/S nach bestem Ermessen angegeben, und geringere Abweichungen hiervon gelten in jeder Hinsicht als rechtzeitige Lieferung.
Wird die Lieferzeit als Zeitraum angegeben (z. B. 8 Wochen), wird dieser Zeitraum ab dem Eingang eines
verbindlichen Auftrags und ab dem Erhalt aller erforderlichen Angaben vom Kunden gerechnet.
Wünscht der Kunde eine Verschiebung der Lieferzeit eines zuvor bestätigten Auftrags, so ist die Verschiebung der Dansk Wilton A/S mindestens 7 Wochen vor dem bereits geplanten Liefertermin mitzuteilen. Erfolgt dies nicht rechtzeitig, wird die Dansk Wilton A/S den vollen Betrag abzüglich etwaiger Montagekosten in Rechnung stellen.
Die Dansk Wilton A/S ist ebenfalls berechtigt, nach eigener Wahl die Lieferung eines Auftrags zu verschieben oder den Auftrag zu annullieren, wenn seitens des Kunden für früher gelieferte Waren noch keine vollständige Zahlung eingegangen ist.
Wenn die Verspätung Umständen zuzuschreiben ist, die als höhere Gewalt bezeichnet werden können, verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer dieser Umstände.
Preise
Alle Preise werden vorbehaltlich Änderungen von Zollabgaben und Verbrauchssteuern aller Art sowie
plötzlicher Währungsschwankungen angegeben. Falls sich die Dansk Wilton A/S auf solche Änderungen
berufen möchte, wird dem Kunden dies unverzüglich mitgeteilt.
Zahlung, Zinsenberechnung
Die Kaufsumme für die Teppichlieferung sowie für die Verlegung ist gemäß der in dem Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung vereinbarten Zahlungsbedingungen fällig. Bei verspäteter Zahlung werden ab dem
Fälligkeitsdatum automatisch 2,0 % Zinsen je angefangenen Monat berechnet. Wird die Kaufsumme bezahlt, nachdem die Forderung zum Inkasso übergeben wurde, trägt der Kunde alle hiermit verbundenen Kosten.
Damit die obigen Zahlungsbedingungen für den jeweiligen Kunden gültig sind, fordert die Dansk Wilton A/S eine vollständige Sicherung des Kunden durch ein anerkanntes Kreditsicherungsinstitut. Wird eine solche Kreditsicherung nicht erlangt, gilt die Zahlungsbedingung Vorauszahlung bzw. Ausstellung einer Bankgarantie (Letter of Credit) durch die Bank des Kunden.
Eigentumsvorbehalt (für Deutschland)
Der Verkäufer liefert alle Waren, auch in der Zukunft, unter Eigentumsvorbehalt an den Käufer. Bis zur Zahlung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung behält sich der Verkäufer das Eigentumsrecht an den gelieferten Waren vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf den anerkannten Saldo, soweit der Verkäufer Forderungen gegenüber dem Käufer in laufende Rechnung bucht.
In der Rücknahme der gelieferten Waren durch den Verkäufer liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, der Verkäufer erklärt dies schriftlich. Durch Verarbeitung der gelieferten Waren erwirbt der Käufer kein Eigentum an den ganz oder teilweise hergestellten Sachen; die Verarbeitung erfolgt unentgeltlich ausschließlich für den Verkäufer. Nach der Verarbeitung, Kombination, Mischung oder Vermischung der Waren unter Eigentumsvorbehalt mit anderen Waren, die nicht dem Verkäufer gehören, erwirbt der Verkäufer ein Miteigentum an den neuen Sachen.
Der Umfang dieses Miteigentums ergibt sich aus dem Verhältnis des Rechnungswertes der vom Verkäufer gelieferten Ware zum Rechnungswert der übrigen Ware.
Der Käufer ist berechtigt, die gelieferten Waren im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Werden Waren unter Eigentumsvorbehalt weiterverkauft, tritt der Käufer bereits jetzt alle Forderungen aus dem Weiterverkauf in Höhe des Rechnungsbetrages des Verkäufers einschließlich Mehrwertsteuer ab, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Verkäufer akzeptiert die Abtretung.
Der Käufer ist durch Abtretung ermächtigt, diese Forderungen einzuziehen. Das Recht des Verkäufers, diese Forderungen selbst einzutreiben, bleibt unberührt; der Verkäufer verpflichtet sich jedoch, die Forderungen nicht einzutreiben, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Der Verkäufer kann verlangen, dass der Käufer ihm alle für die Eintreibung erforderlichen Weisungen und Informationen gibt und die Schuldner von der Abtretung informiert.
Der Verkäufer verpflichtet sich, auf Verlangen des Käufers die ihm nach den vorstehenden Bedingungen zustehenden Sicherheiten nach seiner Wahl freizugeben, soweit der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um Mehr als 20 % übersteigt.
Für diesen Eigentumsvorbehalt gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Reklamationen und Mängel
Es obliegt dem Kunden, die Ware unverzüglich nach der Lieferung einer sorgfältigen Überprüfung zu
unterziehen, einschließlich der Kontrolle der erhaltenen Menge, der Qualität der Ware sowie deren Farbe und Muster, bevor die Ware in Gebrauch genommen wird.
Es kann vorkommen, dass Veloursware wasserfleckartige Gebilde im Flor aufweist, die auf eine bereichsweise Änderung der ursprünglichen Florneigung zurückzuführen sind. In diesen Bereichen wird das Licht anders reflektiert und ergibt helle und dunkle Flächen, die sich vom übrigen Teppich unterscheiden, so genanntes „Shading“. Dieses Phänomen hat keinen Einfluss auf die Gebrauchseigenschaften des Teppichs, und der Teppich kann aus diesem Grund nicht als fehlerhaft bezeichnet werden.
Bezüglich der übrigen technischen Bedingungen verweisen wir auf unsere Produktspezifikationen sowie auf EN 1307 „Classification of pile carpet“ und CEN/TS 14159 „Requirements for tolerances on (linear) dimensions of wall-to-wall carpet and for tolerances on pattern repeat“.
Reklamationen müssen spätestens 8 Tage nach Wareneingang geltend gemacht werden. Reklamationen wegen Teillieferungen berechtigen nicht zur Annullierung des Restauftrags. Reklamationen wegen nicht sichtbarer Schäden müssen spätestens 8 Tage nach dem Zeitpunkt geltend gemacht werden, an dem der Mangel frühestens festgestellt werden konnte.
Für Verluste aufgrund der nicht erfolgten Überprüfung der Ware durch den Kunden ist die Dansk Wilton A/S nicht zuständig.
Eine Reklamation muss schriftlich eingereicht werden und eine genaue Beschreibung des Fehlers oder Mangels enthalten.
Jede Reklamation muss von der Dansk Wilton A/S anerkannt werden, bevor der Mangel behoben werden kann.
Sonstige Haftung einschließlich Produkthaftung
Die Dansk Wilton A/S haftet nicht für Betriebsverluste, entgangenen Gewinn, Kosten für den Austausch oder andere indirekte Verluste. Die Haftung der Dansk Wilton A/S beschränkt sich auf den Rechnungswert des gelieferten Produkts.
Die Dansk Wilton A/S haftet nur für Personen- oder Sachschäden, die von Waren verursacht werden, wenn bewiesen wird, dass die Ware fehlerhaft ist, dass der Schaden auf diesen Fehler zurückzuführen ist und dass es einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Schaden und Fehler gibt. Die Dansk Wilton A/S haftet außerdem nicht für Betriebsverluste, entgangenen Gewinn, Verdienstausfall oder andere indirekte Verluste.
Verlegung und Pflege
Die Dansk Wilton A/S empfiehlt, die Verlegung gemäß der Verlegeanleitung der Dansk Wilton A/S
vorzunehmen.
Die Dansk Wilton A/S empfiehlt, die Reinigung und Pflege gemäß der Reinigungs- und Pflegeanleitung der Dansk Wilton A/S vorzunehmen.
5 Jahre Gewährleisungsanspruch
Die Dansk Wilton A/S leistet einen Gewährleistungsanspruch für Fehler und Mängel, die auf Material- und Verarbeitungsfehler seitens des Herstellers zurückzuführen sind.
Die Dansk Wilton A/S leistet einen Gewährleistungsanspruch von 5 Jahren gegen Verschleiß bei normalem vertragsgemäßem Gebrauch. Normaler vertragsgemäßer Gebrauch umfasst den täglichen Gebrauch. Der Gewährleistungsanspruch umfasst keinen Punktverschleiß in begrenzten Bereichen.
Es ist eine Bedingung, dass die Verlegung gemäß der Verlegeanleitung der Dansk Wilton A/S erfolgt ist.
Höhere Gewalt
Folgende Umstände entheben die Parteien der Verantwortung, wenn sie die Erfüllung der Vereinbarung verhindern oder die Erfüllung zu einer unangemessenen Belastung machen: Arbeitskonflikte und jeder andere Umstand, auf den die Parteien keinen Einfluss haben, wie Brand, Krieg, Mobilisierung oder militärische Einberufungen gleichen Umfanges, Requirierung, Beschlagnahme, Devisenbeschränkungen, Aufruhr und Unruhen,
Mangel an Transportmitteln, allgemeine Warenknappheit, Treibstoffbeschränkungen sowie Mängel an oder Verspätung von Lieferungen von Zulieferern, die auf die in diesem Punkt genannten Umstände zurückzuführen sind.
Die Partei, die sich auf höhere Gewalt berufen will, muss die andere Partei unverzüglich schriftlich über
deren Entstehung und Beendigung informieren. Sollten oben genannte Umstände, die die Erfüllung der Vereinbarung verhindern, länger als 6 Monate andauern, ist die Dansk Wilton A/S berechtigt, von
der Vereinbarung zurückzutreten.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Alle Streitigkeiten müssen vom See- und Handelsgericht in Kopenhagen nach dänischen Bestimmungen, einschließlich CISG (UN-Kaufrecht 1981) beigelegt werden.